Wissenswertes für Piloten
Anflug- und FlugplatzdatenAlles, was Sie von einem modernen Business-Airport erwarten, finden Sie beim Aviation Park North Sea. Um es für Sie so einfach wie möglich zu machen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen im Folgenden übersichtlich zusammengefasst. Individuelle Anfragen darüber hinaus richten Sie bitte an tower@flugplatz-emden.de
Lage 3 km (1.6 NM) nordöstlich Emden
Geographische Lage. N 53 23 27.51 E 007 13 32.15
Höhe 0,61 Meter (2 Fuß) NN
ICAO-Code EDWE
Runway ASPH, 1.300 x 30 Meter
ASDA 07 / 25 1.300 Meter
TODA / TORA 07 1.200 Meter
LDA 07 1.100 Meter
TODA / TORA 25 1.100 Meter
LDA 25 1.200 Meter
Betriebsgenehmigung bis 14 t MTOM
Betriebsarten IFR/VFR
Frequenzen AFIS 118,605 MHz (EMDEN INFORMATION)
Navigation GPS-RNAV 07/25
Kartenansicht
Die aktuelle Detail-Karte der Lande- und Startbahn am Aviation Park North SeaDownloads
Benutzungsordnung
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Treibstoffpreise
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Antrag Zollbefreiung
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Brandschutzordnung
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EntgelTordnung
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Safety Report
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Treibstoff
Der Vertragspartner am Aviation Park North Sea ist TotalEnergies SE.
Verfügbare Kraftstoffe:
AVGAS 100LL
JET A-1
Total Öle erhältlich
Aero 80/100 /D80 /100 /15w50
Die Preise werden von TotalEnergies immer zum 1. des Monats neu festgesetzt und in der Regel hier auf der Homepage sofort aktualisiert. Im Zweifel informieren Sie sich vor Tankbeginn bei der Technik der Aviation Park North Sea über den gültigen Tagespreis.
Als Zahlungsmittel akzeptieren wir derzeit:
(Stand 09/2022)
Flugplatzentgelte jetzt selbst berechnen: Mit dem Preiskalkulator von aerops können Sie die Entgelte ganz bequem berechnen lassen. Den Preiskalkulator finden Sie unter: https://gat.aerops.com/prices/calculator/EDWE
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen Kraftstoff auf Rechnung abgeben.
Ansprechpartner Technik
Peter Wagenaar, Malte Kalkwarf
+04921 / 66 97 90
Zoll / Grenzabfertigung
Bitte benachrichtigen Sie rechtzeitig vor An-/Abflug:
1. Deutsche Bundespolizei
bpoli.badbentheim.einsatz@polizei.bund.de und
bpolr.emden@polizei.bund.de
2. Deutschen Zoll
poststelle.za-emden@zoll.bund.de
Für den Zollbefreiungsantrag benutzen Sie das Formular 0006
Für die ordnungsgemäße Übermittlung aller relevanten Daten
inklusiver einer vollständigen Crew- und Passagierliste
an die Bundespolizei und den Zoll ist der Pilot verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass wegen der COVID19-Pandemie Einreisebeschränkungen
möglich sind und diese sich auch kurzfristig ändern können.
Auskunft darüber erteilt das Deutsche Auswärtige Amt.
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468)
Saftey Management
Sicherheitspolitik (Safety Policy) der Flugplatz Emden GmbH
Das Safety Management ist einer unserer Kerngeschäftsprozesse und dient
der Verhütung von Unfällen zum Schutz von Personen und Sachwerten.
Durch einen wahrnehmbar hohen Sicherheitsstandard fördern wir dieses
Qualitätsmerkmal und schaffen damit Vertrauen bei unseren Kunden und Geschäftspartnern. Das Safety Management ist eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg.
Für die Erreichung eines hohen Sicherheitslevels sind alle Stufen des Managements verantwortlich.
Die Geschäftsführung trägt die oberste Verantwortung für die Sicherheitspolitik der Flugplatz Emden GmbH.
Unsere Verpflichtung:
- Wir pflegen ein flughafenweites Safety Management System und entwickeln
dieses durch Setzen von realistischen Sicherheitszielen und die regelmäßige Überprüfung unseres Safety Levels laufend weiter. - Wir stellen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel für die wirkungsvolle Umsetzung der Safety Policy zur Verfügung.
- Wir stellen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel für die wirkungsvolle Umsetzung der Safety Policy zur Verfügung.
- Wir fördern am Flugplatz Emden eine offene und transparente Safety Kultur. Wir stellen sicher, dass keine Sanktionen gegen Mitarbeitende ausgesprochen werden, die Sicherheitsbedenken über das Meldesystem einreichen.
- Wir definieren Prozesse zur Identifikation von Gefahren und eliminieren Risiken aus dem Flugplatzbetrieb soweit als möglich (as low as reasonably practicable).
- Wir halten die relevanten gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Bereich der operationellen Sicherheit ein. Unausweichliche Abweichungen werden dokumentiert und der Umgang damit wird zusammen mit der Aufsichtsbehörde festgelegt.
- Wir verlangen, dass Dienstleistungen und Systeme von Dritten zur Unterstützung unseres Flughafenbetriebs unseren Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Gültig ab 01. Januar 2023
Landeentgelte im ÜberblickLandeentgelte | Landeentgelte | Positionsentgelte | |
Ermäßigt (mit Lärmschutzzeugnis) | Regulär (ohne Lärmschutzzeugnis) | Das Positionsentgelt beträgt für jede angefangenen 24 Stunden bei einem Höchstabfluggewicht | |
im Gewichtsbereich | |||
bis 1000 kg | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 5,00 EUR |
1001 kg bis 1200 kg | 12,00 EUR | 24,00 EUR | 6,00 EUR |
1201 kg bis 1400 kg | 19,00 EUR | 38,00 EUR | 7,00 EUR |
1401 kg bis 1600 kg | 25,00 EUR | 50,00 EUR | 8,00 EUR |
1601 kg bis 2000 kg | 29,00 EUR | 58,00 EUR | 9,00 EUR |
2001 kg bis 3000 kg | 47,00 EUR | 94,00 EUR | 14,00 EUR |
3001 kg bis 4000 kg | 62,00 EUR | 124,00 EUR | 19,00 EUR |
4001 kg bis 5000 kg | 77,00 EUR | 154,00 EUR | 23,00 EUR |
5001 kg bis 6000 kg | 107,00 EUR | 214,00 EUR | 28,00 EUR |
6001 kg bis 7000 kg | 122,00 EUR | 244,00 EUR | 33,00 EUR |
darüber für jede angefangene | |||
1000 kg des Höchstabfluggewichtes | 21,00 EUR | 42,00 EUR | 6,00 EUR |
Sämtliche Entgelte sind Entgelte im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten.
Weitere Entgelte und Erläuterungen finden Sie in der Entgeltordnung.